Die Champions Charity Tour findet als Jedermann-Charity-Radrennen am 11. Juni 2017 in Hatzenbühl (Kreis Germersheim) statt.
Die Strecke der Champions Charity Tour 2017 führt durch die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße.
Bei der Anmeldung kann sich jeder Teilnehmer ein Team aussuchen. Es werden ca. 15 Teams mit je ca. 50 Teilnehmern an den Start gehen. Die Teams werden jeweils von einem Kapitän angeführt, darunter viele (Ex)-Weltmeister und Olympiasieger.
Bei der Champions Charity Tour 2017 haben die Teilnehmer die Möglichkeit zwischen zwei verschiedenen Distanzen und Varianten zu wählen. Bei der Charity-Tour wird eine neutralisierte Runde über ca. 60 km im Konvoi hinter einem Führungsfahrzeug gefahren. Beim Race wird dieselbe Runde, ebenso im Konvoi, gefahren. Allerdings kommen dann noch 4 Rennrunden auf einem 10 km langen, flachen Kurs hinzu. Der Teilnehmer muss sich bei Anmeldung auf eine der beiden Distanzen festlegen und kann nicht im Rennen entscheiden, welche Distanz er fahren möchte.
Start & Ziel sind in Hatzenbühl (Feigenberg).
Die Teilnahmegebühr beträgt 50,00 €
Für jeden Teilnehmer besteht Helmpflicht!
Zur Teilnahme an der Champions Charity Tour 2017 (Race über 100 km) sind nur technisch einwandfreie Rennräder, die mit Muskelkraft betrieben werden, zugelassen.
Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Rades selbst verantwortlich.
Das nachfolgend aufgelistete Material ist bei der Champions Charity Tour 2017 ausdrücklich nicht zugelassen:
Wertungen (nur Charity Race)
In den Einzelwertungen werden zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmern und der Altersklasse unterschieden.
Daraus ergeben sich folgende Altersklassenwertungen:
Folgende Anmeldemöglichkeiten werden geboten:
Jeder Teilnehmer kann sich selbst nur einmal anmelden. Bei einer doppelten Anmeldung derselben Person wird kein zweiter Startplatz zur Verfügung gestellt und die Kosten nicht zurückerstattet.
Die Meldung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer kann über eine Vollmacht bei der Startnummernausgabe einen Ersatzteilnehmer benennen, der alle gebuchten Leistungen übernimmt. Für die Bearbeitung des Teilnehmerwechsels wird eine Gebühr von zehn Euro erhoben. Bei Nichtantritt verfällt jeder Anspruch.
Der Teilnahmebetrag wird als einmaliges Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht. Entstehende Kosten durch fehlerhafte Bankverbindung gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Die Voranmeldung endet am 05. Mai 2017. Die Anmeldung ist auch danach möglich es kann jedoch sein, dass wir den Teilnehmer in ein anderes Team umbuchen müssen. Nachmeldungen sind auch vor Ort noch möglich. Verfügbarkeit vorausgesetzt.
Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden.
Startunterlagen können nicht versendet werden.
Für die Champions Charity Tour wird für den neutralisierten Teil eine Mindest-Durchschnittsgeschwindigkeit von 24 km/h vorgegeben. Wer die entsprechende Durchschnittsgeschwindigkeit nicht einhält, wird aus dem Rennen genommen. Der Teilnehmer kann in diesem Fall entweder in den Besenwagen einsteigen oder er muss seine Startnummer im Besenwagen abgeben und kann als normaler Verkehrsteilnehmer, auf eigene Gefahr, weiterfahren.
Beim Charity-Race wird für den neutralisierten Teil eine Mindest-Durchschnittsgeschwindigkeit von 24 km/h vorgegeben. Ab Herxheim Kreisverkehr „Möbel Strohmeier/Gilb“ ist das Rennen dann ganz frei.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Rennsportler mit Lizenzen der Leistungsklassen A und B sowie Vertragssportler aus, bei der UCI gemeldeten, Mannschaften. Sportler dieser Klassen können zu Werbezwecken in die Veranstaltung eingebunden werden, sie werden in diesem Fall aber nicht in die Wertung aufgenommen.
Amateurfahrer der Klasse C sind startberechtigt. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Das Mindestalter für die Teilnahme an der Champions Charity Tour 2017 ist 18 Jahre.
Mit der Teilnahme verpflichtet sich jeder Fahrer, seine gesundheitlichen Voraussetzungen selbst, ggf. durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen nachweisen zu können.
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keine anderen Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder schädigt.
Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht von der Polizei, Feuerwehr oder anderer Sanitätsdienste haben stets Vorrang und sind von allen Teilnehmern unverzüglich passieren zu lassen.
Es gilt die StVO. Das Rechtsfahrgebot ist immer einzuhalten.
Fahrzeuge im Sondereinsatz können jederzeit die Rennstrecke befahren, auch entgegen der Fahrtrichtung.
Im Falle einer Kollision mit einem parkenden bzw. nicht zum Renngeschehen gehördenden Kfz bitte das Rennen abbrechen und den Schaden/Unfall der Polizei melden und nach §142 StGB handeln.
Die Zeitnahme (NUR Charity Race) erfolgt über einen Zeittransponder, den die Teilnehmer mit ihren Startunterlagen erhalten.
Der bei der Startnummernausgabe ausgegebene Zeitmesstransponder muss den Vorschriften entsprechend angebracht werden.
Bitte verzichten Sie im Zieleinlauf auf gefährliche Fahrmanöver.
Nach der Zieldurchfahrt verlassen Sie bitte umgehend die Rennstrecke.
Die drei schnellsten Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Charity Race werden auf der Bühne geehrt und erhalten Medaillen.
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich sich über das Rennergebnis zu informieren und bei entsprechender Platzierung unaufgefordert und pünktlich zur Siegerehrung zu erscheinen.
Der Ort und der Zeitpunkt der Siegerehrung ist den Startunterlagen zu entnehmen.
Alle Informationen zu diversen Übernachtungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Homepage.
Rund um das Jedermann-Rennen finden weitere Radrennen sowie ein buntes, kostenfreies Rahmenprogramm statt.
Am Samstag, den 10.06.2017 können sich die Teilnehmer ab 16 Uhr für den nächsten Tag auf dem Festplatz „Schelmenhecke“ stärken.
Am Sonntag, den 11.06.2017, können sich auch die kleinen Radsportbegeisterten mal so richtig austoben. Die Kinder absolvieren ihrem Alter entsprechend verschiedene Distanzen.
Das Volksradfahren richtet sich an die ganze Familie sowie Gruppen & Vereine. Die ca. 20 Kilometer lange und ausgeschilderte Strecke ist von jedem zu bewältigen und bietet sich daher auch für Untrainierte, Kinder und Ältere an.
Mitfahren kann jeder, der über ein verkehrssicheres Fahrrad nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung verfügt. Der clevere Radfahrer fährt natürlich mit Helm!
In der Teilnahmegebühr von 5,00 € (Familienkarte bis 5 Personen 15,00 €) ist ein T-Shirt enthalten. Teilnehmer bis 6 Jahre können kostenfrei mit radeln und bekommen das T-Shirt kostenlos. Das Volksradfahren startet voraussichtlich um 10:00 Uhr.
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr unter Angabe aller Namen, Adresse & aller Konfektionsgrößen (S, M, L,…) auf das
IBAN DE48548500101700203076
BIC SOLADES1SUW Sparkasse Südliche Weinstraße
Stichwort Volksradfahren
Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden nur für die Anmeldung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Onlineanmeldungen sind ab sofort möglich.
Teilnahmebedingungen:
Jeder Teilnehmer unterliegt der Straßenverkehrsordnung und fährt auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen am nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson oder mit schriftlicher Genehmigung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Der Hauptanmelder bestätigt die Kenntnis der Teilnahmebedingungen für sich und die über ihn angemeldeten Teilnehmer, insbesondere gilt dies für Auflagen, die sich aus der StVO ergeben.
Widerrufsrecht:
Sie sind berechtigt, diese Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen in Textform zu widerrufen (E-Mail, Fax, bei Brief gilt das Datum des Poststempels). Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung.
Der Veranstalter kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt absagen oder abbrechen. Der Teilnehmer hat dabei keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise oder Hotelkosten.
Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen fahrlässig oder grob fahrlässig verursachter Schäden, insbesondere Verletzungen, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen könne, geltend machen.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten personenbezogenen Daten maschinell gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen und die Teilnehmer- und Ergebnislisten im Internet und in Zeitungen veröffentlich werden dürfen.
Ferner erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die von ihm im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsansprüche seitens des Teilnehmers genutzt werden dürfen.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er weiterhin über diese Veranstaltungen und ähnliche zukünftige Veranstaltungen informiert wird.
Änderungen vorbehalten.
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